Die BGHM berichtet, dass „Unternehmen, die wirtschaftlich direkt oder indirekt betroffen sind, etwa durch Erkrankung und Quarantäne oder aufgrund massiver Geschäftseinbußen und dadurch in Zahlungsschwierigkeiten geraten und Liquiditätsprobleme bekommen, die Möglichkeit erhalten, schnell und unbürokratisch eine Zahlungserleichterung im Rahmen einer Stundung oder einer Ratenzahlung zu beantragen“.
Betroffene Betriebe erreichen die BGHM unter der Servicehotline 0800 – 999 00 801 oder per E-Mail an service@bghm.de.
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Die BG BAU kommt Betrieben der Bauwirtschaft ebenfalls durch Stundungsregelungen und Ratenzahlungen entgegen. Hierfür wenden sich betroffene Betriebe unter der Servicehotline 0800 3799100 oder per E-Mail direkt an die für ihre Region zuständige Dienststelle der BG BAU:
Region Nord:mbn@bgbau.de
Region Mitte:mbm@bgbau.de
Region Süd:mbs@bgbau.de
bzw. an ihre bekannten Ansprechpartner der BG-Außenstellen.
Quelle: Pressemeldung HDH