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Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen © MHKBG 2019 / F. Berger
25. März 2020

Öffentliche Wohnraumförderung in NRW - Förderung Holzbau

Zusatzdarlehen „Bauen mit Holz“ bei der Neuschaffung von Mietwohnraum durch Neubau oder bauliche Maßnahmen im Bestand

Im Rahmen des Zusatzdarlehens „Bauen mit Holz“ wird  aus Mitteln der NRW-Bank bei Bauvorhaben mit einem deutlich nachgewiesenen Anteil an Holz (z.B. bei Hybridbauten oder Massivholzgebäuden) ein zinsverbilligtes Zusatzdarlehen in Höhe von 0,80 € pro kg Holz gewährt. Dieser Betrag ist auf 15.000 € pro Wohneinheit gedeckelt. Auf dieses Zusatzdarlehen wird ein Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) von 50% gewährt. Alle als Bestandteil der Leistung verwendeten Holzprodukte müssen nach den Programmen FSC oder PEFC zertifiziert sein.

>>> Wohnraumförderungsbestimmungen 2020

 

Die Modernisierungsrichtlinie 2020 setzt auf nachhaltige Baustoffe

Das Land NRW gewährt im Rahmen von zinsverbilligten Darlehen durch die NRW.BANK für bauliche Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden einen Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) in Höhe von 20%. Hierzu zählen u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Abbau von Barrieren oder die Änderung und Erweiterung von Wohnraum. Wird bei der energetischen Modernisierung mindestens die Außenfassade mit Dämmstoffen gedämmt, die mit dem Umweltzeichen Blauer Engel oder nach dem natureplus-Standard zertifiziert sind,  erhöht sich der auf das Gesamtdarlehen gewährte Tilgungsnachlass um zusätzlich 5%. Wird durch die Modernisierung in Bezug auf den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust gem. der ENEV ein „überdurchschnittlicher energetischer Standard“ des Bestandsgebäudes erreicht, erhöht sich der auf das Gesamtdarlehen gewährte Tilgungsnachlass um zusätzlich 5% .

>>> Modernisierungsrichtlinie 2020

 

Quelle: Wald und Holz NRW

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